Autoshop-m-tech ; Mietbedingungen
Mit Abschluss einer Buchung / Vertragserstellung zwischen dem Mieter und Autoshop-m-tech
(nachfolgend Vermieter oder Autoshop-m-tech genannt) hat der Mieter bindend die folgenden
allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung
zu akzeptieren, und bestätigt dies mit der Unterzeichnung des Vertrags.
Fahrer (Altersbeschränkung / Führerscheinbesitz)
Für die Anmietungen eines Mietwagens gilt die grundsätzliche Voraussetzung der uneingeschränkten
Fahrtüchtigkeit, ein Mindestalter von 20 Jahren sowie der Besitz eines gültigen CH-Führerschein Kat B.
Der Mieter verpflichtet sich sorgsam mit den gemieteten Gegenständen zu sein, für alle aus dem Miet-
verhältnis direkt oder indirekt entstehenden Schäden haftet der Mieter.
Die Fahrzeuganmietung ist Bar oder in Verbindung mit folgenden Kreditarten möglich:
Eurocard / Mastercard, VISA Card, Maestro und CH-Postcard.
Der Mieter / Abholer muss sich als die bei der Reservation angegebenen Person ausweisen können.
Alle Extrakosten, die vor, während oder nach der Fahrzeuganmietung anfallen, werden dem Mieter
Bar oder über Kreditkarte abgerechnet. Der Mietpreis und die Sicherheitsleistung ist grundsätzlich vor
Fahrzeugentgegennahme zur Zahlung fällig. Die Benützung der Mietgegenstände erfolgt auf eigene
Gefahr, es wird jegwelche Haftung abgelehnt.
Für alle Fahrzeuge ist eine Sicherheitsleistung von sfr 500.- bei Abholung fällig, bei geringfügigen
Schäden oder Nichtbetanken des Fahrzeugs, verspäteter Rückgabe, oder anderes, werden die
entstandenen Kosten von der Sicherheitsleistung in Abzug gebracht. Sollte entstandene Schäden
höher sein als die Sicherheitsleistung wird die ausstehende Summe von der angegebenen
Kreditkarte abgebucht, Bar bezahlt werden, oder wird in Rechnung gestellt.
Einzugsermächtigung des Mieters
Der Mieter ermächtigt den Vermieter unwiderruflich alle Mietwagenkosten und alle mit dem Vertrag
zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages vorgelegten,
im Mietvertrag benannten bzw. von der vom Mieter nachträglich vorgelegten oder zusätzlich be-
nannten Kreditkarte abzubuchen.
Die minimale Anmietdauer ist ½ Tag 4 Std, 08:00 bis 12:00 ; oder 1 Tag, bis 19:00.
Einwegmieten sind nicht möglich, d.h. der Übernahme- und Rückgabeort ist immer bei
Autoshop-m-tech, Aathalstrasse 11 in 8610 Uster.
Buchungen sind nur per Telefon möglich, oder Buchungsanfragen per e-Mail, vorzeitige und ver-
bindliche Reservation bei Bestätigungsmail von Autoshop-m-tech.
Umbuchung / Mietvertragsverlängerung
Umbuchungen werden nur per Telefon unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit des Fahrzeugs
vorgenommen. Vor Mietbeginn können im Rahmen einer Umbuchung folgende Änderungen bei
der Verfügbarkeit vorgenommen werden: - Abholdatum /-Uhrzeit und Rückgabedatum /-Uhrzeit,
Der ursprüngliche reservierte Mietzeitraum kann nicht verringert bzw. verschoben werden. Er kann
lediglich erweitert werden, d.h. es können Tage VOR und / oder NACH dem ursprünglichen Mietzeit-
raum hinzu gebucht werden. Kurzfristige Umbuchungen können per telefonischer Anfrage bei Verfüg-
barkeit vor der Übergabe gegen Aufwandspauschale sfr 30.00 für die Bearbeitung vorgenommen
werden. Nach Mietbeginn sind Mietvertragsverlängerungen (bei Verfügbarkeit) möglich. Ein nach-
träglicher Eintrag von Zusatzfahrern ist nach Fahrzeugübergabe nicht mehr möglich.
Nach Reservation und Bestätigung sind Stornierungen von Mietwagenbuchungen nicht mehr möglich.
Notwendig für Fahrzeugübernahme
Bargeld oder gültige Kreditkarte (wie bei telefonischen Buchung angegeben), gültige Führerscheine
von allen eingetragenen Fahrern, einen gültigen Personalausweis oder ID oder ein gültiger Reisepass.
Kommt der Mietvertrag durch Verschulden des Mieters nicht zustande, wird dem Mieter der Gesamt-
betrag in Rechnung gestellt, der bei Zustandekommen des Mietverhältnisses angefallen wäre.
Bei Fahrzeugübergabe wird ein Übergabeprotokoll erstellt. Bitte überprüfen Sie die Richtigkeit des
angegebenen Kilometerstandes, sowie des Tankstandes und melden Sie eventuelle Differenzen.
Bei einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigem Schaden ziehen Sie bitte sofort
die Polizei hinzu und füllen Sie das im Fahrzeug liegende Schadensformular aus. Dies gilt auch für
geringfügige Schäden und bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Die Schadens-
meldung muss innerhalb von 24 Stunden schriftlich an Autoshop-m-tech gerichtet werden.
Für alle die vom Mieter während der Mietdauer am Mietgegenstand direkt oder indirekt durch den
Mieter entstandenen Schäden haftet der Mieter vollumfänglich. Autoshop-m-tech lehnt jede Haftung ab
welche dem Mieter oder anderen durch den Gebrauch der Mietgegenstände entsteht.
Für den Fall, dass dem Mieter der Fahrzeugschlüssel abhanden kommen sollte, ist Autoshop-m-tech
umgehend zu benachrichtigen.
Fahrten ins Ausland sind grundsätzlich nicht gestattet. Bei Verstoss gegen die Bedingungen für
Fahrten ins Ausland verlieren sämtliche Versicherungen ihre Gültigkeit.
Wird durch den Mieter oder einen Zusatzfahrer mit dem Fahrzeug während der Mietzeit eine Verkehrs-
ordnungswidrigkeit oder Straftat begangen, ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter eine Aufwands-
pauschale in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn dem Vermieter durch den Vorfall keinerlei
Aufwand entstanden ist oder der Vorfall auf ein Verschulden des Vermieters zurückgeht. Zudem haftet
der Mieter für alle im Zusammenhang mit seiner Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren,
Abgaben, Bussgelder und Strafen, für die der Vermieter in Anspruch genommen wird, es sei denn, sie
sind durch Verschulden des Vermieters verursacht worden.
Bitte beachten Sie, dass die Rückgabe zum vereinbarten Rückgabedatum, Rückgabezeit während der
Geschäftszeiten von Autoshop-m-tech stattfinden muss und die Fahrzeugschlüssel von Autoshop-
m-tech entgegengenommen werden müssen. Auf Vertrauensbasis kann bei bekannten Mietern die
Abgabe der Fahrzeugschlüssel in den Tresor nach Vereinbarung erfolgen.
Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Rückgabezeitpunkt bei Autoshop-m-tech, Aathalstrasse 11 in
8610 Uster Vollbetankt ( Quittung vorlegen ) abzugeben. Beachten Sie, dass die Fahrzeugkontrolle
von einem Mitarbeiter bis zu 30 Minuten in Anspruch nehmen kann. Bei der Erstellung des Rückgabe-
protokolls bitten wir Sie anwesend zu sein und dies durch Ihre Unterschrift zu bestätigen. Wenn der
Mieter den Rückgabeprozess unterbricht, sich entfernt und weder das Rückgabeprotokoll unterschreibt
noch eine Unterschrift leistet, dass er bei Fahrzeugrückgabe nicht anwesend sein kann, erklärt er sich
automatisch mit der Fahrzeugabnahme einverstanden. Ein Einspruch gegen die Nachbelastung
durch den Mieter für eventuelle Schäden, Mehrkilometer, Nachbetankung etc, welche durch die ge-
leistete Sicherheitsleistung nicht gedeckt sind, ist nicht möglich.
Ihr Mietfahrzeug muss am vereinbarten Rückgabetag zur vereinbarten Zeit zurückgegeben werden.
Bei eigenmächtiger Mietvertragsverlängerung berechnet Autoshop-m-tech dem Mieter den Mietpreis
der Extratage, sofern der Mietgegenstand verfügbar ist, zu dem zu diesem Tag gültigen Preis sowie
eine Gebühr in Höhe von Sfr 50.-.
Fahrzeuge werden mit einem vollen Tankstand übergeben. Dieser wird in das Übergabeprotokoll
eingetragen. Die Rückgabe muss mit gleichem Tankstand erfolgen. Sollte der Tankstand geringer sein,
berechnet Autoshop-m-tech dem Mieter das nachgetankte Benzin / Diesel. Die Höhe des Treibstoff-
preises ist vom Mieter zu akzeptieren.
Nach erfolgter Rückgabe des Mietwagens, erhalten Sie eine detaillierte Rechnung. Für Rückfragen
zu Ihrer Rechnung stehen wir Ihnen gerne per E-Mail zur Verfügung.
Die Fahrzeuge sind gesetzeskonform versichert. Im Schadensfall berechnet Autoshop-m-tech dem
Mieter einen Selbstbehalt von mindestens bis Sfr 2'000.00. Bei einer Teilschuld behält sich Autoshop-
m-tech das Recht vor, die nicht erstatteten Kosten an den Mieter vollumfänglich weiterzubelasten.
Der Versicherungsschutz gilt nur bei verkehrsgerechter Nutzung und entfällt bei vorsätzlicher oder
grobfahrlässiger Verursachung des Schadens sowie bei Fahrten unter Alkohol, Medikamenten oder
anderen hier nicht spezifisch genannten Bewusstsein veränderenden Stoffe.
Gerichtsstand / Schriftform
Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Änderungen bedürfen der Schriftform.
Gerichtsstand ist 8610 Uster (Schweiz).
Teilweise oder vollständige Nichtigkeit oder Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen des
Vertrages, einschliesslich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, berühren die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen nicht. Allfällige ungültige oder ungültig gewordene Bestimmungen sind bei
Anwendung des Vertrages durch solche zu ersetzen, die dem von den ungültigen Bestimmungen
angestrebten Zweck am nächsten kommen.
Gültigkeit ab 01.Dezember 2010.