Allgemeine Bestimmungen betreffend Umzugshilfe
1.1. Auto-Shop m-tech führt Transporte / Umzüge aller Art durch, vermittelt solche, sowie u.A. Arbeiter,
Umzugsmaterial und weitere Dienstleistungen, welche in unmittelbaren Zusammenhang mit einem Umzug,
egal welcher Art stehen. Überdies leistet Auto-Shop m-tech Hilfe zum Selbstumzug. Auto-Shop m-tech kann
einen weiteren Frachtführer bzw. Fahrzeuge einer Fremdfirma zur Durchführung eines Auftrages
heranziehen.
1.2. Auto-Shop m-tech führt im Interesse des Kunden seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen
Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu
vergüten sind besondere, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen.
Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Kunden nach Vertragsabschluss erweitert wird, oder
wenn vorab falsche oder unzureichende Angaben von seitens des Kunden gemacht wurden.
1.3. Der Auftrag darf auch im Sammeltransport (z.B. Beiladung) durchgeführt werden.
1.4. Sofern der Auftraggeber oder Dritte im Fahrzeug mitfahren, ohne dass dies besonders vergütet wird
(Gefälligkeit), haftet die Umzugsfirma nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Versicherung für
Insassen besteht definitiv nicht.
1.5. Trinkgelder sind mit der Umzugsrechnung nicht verrechenbar.
1.6. Die Umzugsfirma führt Sanitär und Elektroarbeiten nur bis zur Quelle durch, und auch nur, wenn
Material, Leitungen, Dichtungen vorhanden sind und ohne jegliche Haftung. Es werden von Seiten der
Umzugsfirma keine Umbauten an Möbeln vorgenommen, wenn dies nicht ausdrücklich und schriftlich
explizit vereinbart wurde.
1.7. Für ein Verschulden bei der Auswahl von auf Wunsch des Auftraggebers zusätzlich vermittelnden
Handwerkern haftet die Umzugsfirma nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Angebote der Umzugsfirma
2.1. Das Angebot beruht auf den Angaben des Auftraggebers, es erfolgt entweder auf telefonische Anfrage,
Anfrage per Kontaktformular direkt über die Homepage, oder über Umzugsportale, die Umzugsanfragen an
Umzugsfirmen weiterleiten.
2.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das schriftliche Angebot der Umzugsfirma hinsichtlich aller getätigten
Absprachen zu überprüfen und Abweichungen vom gewünschten Leistungsumfang unverzüglich und am
besten Schriftlich anzuzeigen. Am Tage der Auftragsdurchführung entstehen für Leistungen, welche nicht in
der Leistungsbeschreibung festgehalten wurden, Mehrkosten für deren Durchführung.
2.1. Mündliche oder handschriftliche Ergänzungen, Beauftragungen und Bedingungen des Auftraggebers
auf den Angebots- / Vertragspapieren der Umzugsfirma bedürfen generell der schriftlichen Rückbestätigung
der Firma. Gleiches gilt auch für den Geschäftsverkehr unter Kaufleuten.
3. Gegebenheiten vor Ort / Umzugstag
3.1. Das Angebot / der Vertrag gilt vom Be- zum Entladeort, mit einem max. Trageweg von 20 m von der
LKW-Haltemöglichkeit bis zur Haustüre (Eingangstüre des Hauses – Treppenhaus zählt nicht mit) und auf
für LKWs befahrbaren Straßen. Die Abtragewege müssen befestigt und sicher sein. Generell gilt ein
Trageweg von 20 m; zeigt der Auftraggeber keine längeren Tragewege mündlich oder schriftlich an, um es
im Angebot / Vertrag schriftlich festzuhalten, so geht Auto-Shop m-tech am Umzugstag von max. 20 m aus.
3.2. Hat der Auftraggeber keine Halteverbotszone für die Be- und / oder Entladestelle durch Auto-Shop m-
tech beantragt, sind Anfahrt- und Parkmöglichkeiten durch den Auftraggeber zu gewährleisten. (Bei LKW:
mind. 15 m Länge, bei LKW + Anhänger mind. 25 m Länge - Mindesthöhe: 4 m, Mindestbreite: 3,50 m)
3.3. Bei einer Einfahrtsbreite von 3 m, muss die Straßenbreite aus der in die Einfahrt eingebogen werden
kann mind. 10 m betragen.
3.4. Ein Halten auf dem Gehweg ist uns nicht erlaubt, bitte denken Sie daran dass wir keine Geh- und
Radwege oder Feuerwehranfahrtszonen blockieren dürfen.
3.5. Ist ein Halten / Parken für den LKW nicht möglich, (aufgrund von z.B. keine selbst eingerichtete
Halteverboszone, zu engen Einfahrten, einer zu niedrigen Durchfahrtshöhe, herabhängenden Ästen, etc.)
kann das Be- und / oder Entladen des LKW´s nicht vorgenommen werden, hierfür wird ein Ausfall
berechnet, eventuell wird das Mobiliar auf Ihre Kosten eingelagert, bis eine Halteverbotszone eingerichtet
worden ist.
3.6. Bei Angabe „Aufzug vorhanden“ stellen Sie bitte vorab sicher, dass dieser auch für Umzüge genutzt
werden darf.
3.7. Sofern an der Be- u./o. Entladestelle empfindliche Bodenbeläge oder zerbrechliche Einrichtungs-
gegenstände vorhanden sind, hat der Auftraggeber diese entsprechend gegen jede Gefahr der
Verschmutzung oder Beschädigung zu schützen, bzw. zu entfernen.
3.8. Das Mobiliar muss durch die Eingangstüre zu transportieren sein. Es kann notfalls auf ein gut zu
erreichendes Fenster im EG zurückgegriffen werden. Dies wird je nach Fall vor Ort bestimmt. Es werden
keine Möbel über Balkone oder durch Fenster anderer Stockwerke transportiert. Wäre dies notwendig, so
beauftragen Sie uns bitte, einen Außenaufzug mitzunehmen, wobei Sie hier darauf achten müssen, dass
das Fenster, an dem der Aufzug befestigt werden soll, groß genug ist, damit das Mobiliar auch durch passt.
3.9. Abweichungen in der Umzugsgutliste sind zur Aktualisierung des Angebotes / des Vertrages zu
melden. Sollten sich grobe Abweichungen von Ihren Angaben herausstellen (z.B. mehr CBM, längerer
Abtrageweg), so wird nach tatsächlichem Aufwand, auch bei Festpreisen, abgerechnet. (sehen Sie unter
Erhöhung der Vergütung)
3.10. Sollten die Pack und / oder die De- und Montage durch den Kunden erfolgen, so muss dies bitte vor
dem Umzugsbeginn bereits abgeschlossen sein, um den Umzugsablauf nicht aufzuhalten.
3.11. Die De- und Montage kann auf Wunsch auch von Auto-Shop m-tech durchgeführt werden, wobei die
Möbel wieder genauso aufgebaut werden, wie sie abgebaut wurden. Es werden nur Möbel durch Auto-Shop
m-tech aufgebaut, die bereits durch diese abgebaut wurden. Bei einer Demontage durch den Kunden
erfolgt keine Montage der Möbel, da der Möbelmonteur von Auto-Shop m-tech nicht wissen kann, wie
das Mobiliar aufgebaut auszusehen hat. Dies gilt auch für Küchen. Des Weiteren werden keine Möbel- und
Küchenumbauten vorgenommen, außer dies wurde ausdrücklich vertraglich vereinbart. (Es gilt Punkt 1.6.)
3.12. Der Transport von Gefahrgut, gleichwertigen Gegenständen, von denen mittelbar oder unmittelbar
Gefahr ausgehen kann, in Säcken oder Tüten verpacktes Umzugsgut sowie von nicht intakten Kartonagen
ist grundsätzlich ausgeschlossen.
3.13. Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Kunde verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder
keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehen gelassen wird.
3.14. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass er selbst an der Be- u. Entladestelle anwesend ist, um alle
anfallenden Arbeitspapiere unterzeichnen zu können. Ist dies nicht der Fall und benennt der Auftraggeber
zur Empfangnahme oder Absendung des Gutes bzw. zur Überprüfung desselben auf Schäden Dritte, u./o.
bevollmächtigt er Dritte mit Unterschriften in seinem Auftrag, so ist dies für die Umzugsfirma
rechtsverbindlich und kann später seitens des Auftraggebers nicht mehr angefochten werden. Der
Auftraggeber hat seine Bevollmächtigung dementsprechend über alle Auftragdetails,
Vertragsangelegenheiten und sonstigen Vereinbarungen Auto-Shop m-tech zu informieren.
3.15. Auto-Shop m-tech behält sich das Recht vor, die Beladung zu beenden, sobald das zulässige
Gesamtgewicht des eingesetzten Fahrzeuges erreicht wurde. Die Umzugsfirma setzt ausschließlich für den
Möbeltransport geeignete Fahrzeuge ein. Hat der Auftraggeber unüblich schweres Umzugsgut, so ist dies
vor Auftragserteilung anzugeben, damit andere / weitere Fahrzeuge organisiert werden können. Geschieht
dies nicht, ist der Auftraggeber zur Zahlung des vollständigen Umzugspreises verpflichtet, auch wenn das
vereinbarte Umzugsvolumen aufgrund zu hohem Gewicht nicht verladen werden kann.
4.1. Wir stellen keine Umzugs- und Kleiderkartons zur Verfügung.
5. Stornierung / Kündigung
5.1. Wird der Auftrag durch den Auftraggeber zurückgezogen oder gekündigt, so stehen Auto-Shop m-tech
die gesetzlich entstehenden Rechte zu. Auto-Shop m-tech kann insbesondere ein Drittel der vereinbarten
Fracht ohne den Nachweis ersparter Aufwendungen verlangen.
5.2. Storniert der Auftraggeber den abgeschlossenen Umzugsvertrag, fallen hierfür Stornierungskosten wie
folgt an: bis 14 Tage vor dem vereinbarten Durchführungstermin 50%, bis 10 Tage vor dem vereinbarten
Durchführungstermin 60 %, bis 7 Tage vor dem vereinbarten Durchführungstermin 70 %, bis 5 Tage vor
dem vereinbarten Durchführungstermin 80 %, bis 3 Tage vor dem vereinbarten Durchführungstermin 90 %
und danach 100 % der vereinbarten Umzugskostensumme.
5.3. Bei einer Stornierung des Umzugsvertrages bei dem ein Stundenpreis berechnet wird, wird wie bei
Punkt 5.2. vorgegangen, als Umzugskostensumme wird von vollen 8 Stunden auf Stundenbasis
ausgegangen.
5. 4. Die Vertragskündigung bedarf der Schriftform.
6.1. Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandsumzügen vor Beendigung der Entladung, sofern nicht ausdrücklich
und schriftlich im Vertrag eine anderslautende Zahlungsvereinbarung geschlossen wurde.
6.2. Wir bieten dem Auftraggeber an, den Umzug in Bar oder per EC – Karte am Umzugstag zu bezahlen,
in Kulanzfällen auf Rechnung.
6.3. Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist Auto-Shop m-tech berechtigt, das
Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Kunden einzulagern. Eine
Auslösung des Umzugsgutes ist nur dann möglich, wenn die vereinbarte Vergütung zuzüglich eventuell
angefallener Mehrleistung vollständig bezahlt wurde. Wünscht der Auftraggeber den Transport des
ausgelösten Guts durch die Umzugsfirma wird ein neuer Transportauftrag geschlossen, welcher
entsprechend zu vergüten ist.
6.4. Die Umzugsfirma hat wegen aller durch den Transport-, Umzugsvertrag begründeten Forderungen
sowie wegen unbestrittener Forderungen aus anderen mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Fracht-,
Speditions-, Lagerverträgen ein Pfandrecht an dem Gut. Das Pfandrecht besteht, solange Auto-Shop m-
tech das Gut in ihrem Besitz hat, insbesondere solange sie mittels Konnossement, Ladeschein oder
Lagerschein darüber verfügen kann.
6.5. Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung nicht fristgerecht nach, so ist Auto-Shop m-tech
berechtigt für jede Mahnung eine Aufwandspauschale in Höhe von 25 sfr zu berechnen. Für die in Verzug
geratenen Außenstände werden für die jeweilige Hauptforderung die gesetzlichen Verzugszinsen
berechnet.
6.6. Soweit der Auftraggeber gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf
Umzugskostenvergütung hat, weist er diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung
abzüglich geleisteter Anzahlung oder Teilzahlung auf entsprechende Anforderung direkt an die
Umzugsfirma auszuzahlen.
6.7. Bei Umzügen, welche das Sozialamt oder andere Kostenträger finanziert, hat der Auftraggeber der
Umzugsfirma bei Vertragsabschluss eine gültige, amtliche Kostenübernahmebestätigung vorzulegen, diese
muss Auflagenfrei sein! Geschieht dies nicht, ist der Auftraggeber zur Bezahlung des Vertrages am
Umzugstag in Bar oder per EC-Karte verpflichtet.
6.8. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Selbstzahlung des Auftrages, sofern ein Kostenträger, egal
welcher Art dieser ist, seine Zusage zur Kostenübernahme in der Folge nicht einhält oder zurückzieht.
6.9. Berechnung der Kosten bei Abweichung der Angaben durch den Auftraggeber: Weicht die Menge des
Umzugsgutes oder der Trageweg von Angaben des Auftraggebers / vom Vertrag ab, so ist Individual-
Umzüge berechtigt, die vereinbarte Vergütung anteilig zu erhöhen.
1. Längere Tragewege: Werden mit Aufpreis auf Stundenbasis berechnet.
2. Mehr-CBM: werden pro CBM mit 50 sfr berechnet.
6.10. Berechnung der Kosten bei Stundenberechnung: Beträgt die Zeit des Umzuges für 3 Mann weniger
als 5 Std. werden die vollen 5 Stunden berechnet. (Außer es wird vertraglich anders vereinbart.)
7.1. Die Haftung ist beschränkt. Für allfällige Schäden jegwelcher an Gebäuden oder des Transportgutes
wird keine Haftung übernommen. Der Absender kann eine weitergehende Haftung vereinbaren. In diesem
Fall schließt Auto-Shop m-tech eine gesonderte Versicherung für diesen Umzug ab. Die hierdurch
entstehenden Versicherungsprämien trägt der Kunde.
7.2. Der Kunde ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten, wie z.B.
Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh-, Radio- und Hifi-Geräten, EDV-Anlagen fachgerecht für den
Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist Auto-Shop m-tech
nicht verpflichtet. Die fachgerechte Transportsicherung ist Sache des Auftraggebers. Auto-Shop m-tech
haftet nicht für Schäden, die infolge einer nicht fachgerechten Transportsicherung am Umzugsgut eintreten.
Vom Auftraggeber nicht verpacktes oder nicht fachgerecht verpacktes Gut wird nur auf dessen
ausdrücklichen Wunsch und auf eigene Gefahr transportiert.
7.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Gut soweit erforderlich und wenn er keinen fachgerechten
Packservice gebucht hat, zu verpacken und zu kennzeichnen und Urkunden zur Verfügung zu stellen,
sowie Auskünfte zu erteilen, deren die Umzugsfirma zur Erfüllung Ihrer Pflichten bedarf.
7.4. Auto-Shop m-tech haftet nicht für Schäden, welche im Rahmen einer Montage oder Demontage durch
den Umzugskunden entstehen können. Der Auftraggeber akzeptiert zudem Schäden, welche im Verschleiß
oder Alter eines Gegenstandes zu begründen sind und ohnehin aufgetreten wären. Ebenso wird für Möbel
die bereits mehrmals de- und montiert wurden, nicht gehaftet, da die Schraubenlöcher ausgebrochen sein
können und / oder das Furnier beschädigt sein kann. Der Auftraggeber ist in Kenntnis darüber, dass bei
einem Transport durchaus Gebrauchsspuren entstehen können. Trotz ausreichender Sicherung durch
Packmaterial (Decken, etc) können vereinzelt Kratzer oder Absplitterungen entstehen. Die Umzugsfirma ist
berechtigt, solche „Kleinschäden“ in eigener Regie z.B. durch Ausbesserungsarbeiten weitestgehend zu
beheben. Bei der Montage von Holzmöbeln kann es vorkommen, dass einzelne Elemente nicht mehr
passgenau montiert werden können, da sich das Holz der vormals vorherrschenden Luftfeuchte und / oder
Beschaffenheit des Bodens angepasst und somit verformt hat.
7.5. Für Schäden, die durch mithelfende Personen, welche nicht Auto-Shop m-tech angehören, entstehen,
besteht kein Versicherungsschutz.
7.6. Auto-Shop m-tech übernimmt keine Garantie bei der Demontage der Küche für geleimte Arbeitsplatten
/ Eckarbeitsplatten, sowie für die Fliesenspiegel an die Arbeitsplatten mit Silikon oder Industriekleber
angebracht wurden. Bei Anbringung von Alibert und Küchenoberschränken bei denen Bohrungen an den
Fliesen notwendig sind, und dadurch Sprünge oder Risse in den Fliesen entstehen, übernehmen wir
ebenfalls keine Haftung. Ebenso nicht für eine Anbringung die die bauliche Substanz nicht zulässt. (Rigibs
z.B.) Dies sind seltene Erfahrungswerte, die wir trotzdem erwähnen müssen, wir versichern Ihnen unsere
größte Sorgfalt bei den durchgeführten Arbeiten. Festgestellte Schäden am Umzugsgut sind nach
Beendigung des Umzuges nicht geltend zu machen.
7.7. Auto-Shop m-tech haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, die auf Pflichtverletzung seiner Person oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, nach den
gesetzlichen Vorschriften. Für sonstige Schäden, die auf einer Pflichtverletzung seiner Person oder seiner
Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet er bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner selbst oder seiner
Erfüllungsgehilfen.
7.8. Auto-Shop m-tech ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf
Umständen beruht, die die Umzugsfirma auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen sie
nicht abwenden konnte.
7.9. Wird der Auftrag durch Auto-Shop m-tech nicht durchgeführt, so haftet er dem Auftraggeber gegenüber
dafür nur, wenn ihn an der Nichtdurchführung ein direktes Verschulden trifft. Auto-Shop m-tech ist
berechtigt, am Tage der Durchführung den Auftrag zu beenden, sofern die vertraglich vereinbarte Menge
des Umzugsgutes derart abweicht, dass ihm der Transport aufgrund zu kleiner Fahrzeuge u./o. zu wenigen
Mitarbeitern nicht mehr möglich erscheint. Den Auftraggeber befreit dies jedoch von seiner Verpflichtung die
vertraglich vereinbarte Vergütung in voller Höhe zu bezahlen.
7.10. Ist ein Verlust oder eine Beschädigung des Gutes äußerlich erkennbar und zeigt der Auftraggeber
Auto-Shop m-tech Verlust oder Beschädigung nicht spätestens 24 Stunden nach Ablieferung des Gutes an,
so wird vermutet, dass das Gut in vertragsmäßigem Zustand abgeliefert worden ist. Die Anzeige muss den
Schaden hinreichend deutlich machen. Die Vermutung gilt auch, wenn der Verlust oder die Beschädigung
äußerlich nicht erkennbar war und nicht innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung anzeigt worden ist.
7.11. Eventuelle Schäden, die durch Auto-Shop m-tech entstanden sind, werden mit der Versicherung
abgerechnet, entbinden aber nicht von der Barzahlung der gesamten Umzugskosten.
8.1. Auto-Shop m-tech tritt hiermit die aus dem von ihr abzuschließenden Versicherungsvertrag
zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten ab. Dieser nimmt die Abtretung an. Im Gegenzug
verpflichtet sich der Kunde, auf sein Zurückbehaltungsrecht zu verzichten und die Abwicklung von Schäden
mit der Versicherung vorzunehmen.
Die Gefahr des Missverständnisses andere als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen und
Mitteilungen des Auftraggebers und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Leute von
Auto-Shop m-tech hat der letztere nicht zu verantworten.
10.1. Im Falle der Lagerung gelten die allgemeinen Lagerbedingungen, diese werden
auf Verlangen dem Kunden zur Verfügung gestellt.
10.2. Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen
Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
10.3. Mitarbeiter von Auto-Shop m-tech sind für Inkasso und im Auftrag von Auto-Shop
m-tech berechtigt.
10.4. Anzeigen und Erklärungen von Auto-Shop m-tech und Auftraggebers bedürfen zu
Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündlich abgegebene Erklärungen und Anzeigen sind
unbeachtlich.
10.5. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden fester Vertragsbestandteil,
ebenso das (Vor-) Schadensprotokoll und weitere Unterlagen, welche im Rahmen eines
Auftrages individuell anfallen.
10.6. Die AGB bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bedingungen in
ihren übrigen Teilen verbindlich. Sollte eine Regelung ganz oder teilweise unwirksam
sein so gilt diejenige Regelung als vereinbart, die dem Gewollten am nächsten kommt.
Zur Klarstellung werden sich die Vertragspartner unverzüglich bemühen, den mit der
Regelung erstrebten wirtschaftlichen Erfolg auf andere, rechtlich zulässige Weise zu
erreichen.
11.1. Gerichtsstand ist 8610 Uster
12.1. Es gilt schweizer Recht.
13.1. Dieser Vertrag gilt als verbindlich, sobald er beidseitig unterschrieben worden ist.
Die Umzugsfirma versichert Ihnen Bemühungen eine bestmögliche
Dienstleistung!
Gültig ab: 01. Dezember 2010